Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind laut Gesetz verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.
Der Beratungsbesuch ist im §37 Absatz 3 SGB XI (Paragraph 37 Absatz 3 nach dem 11. Sozialgesetzbuch) vorgeschrieben.
Ziel der Pflegeberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern – und Betroffene sowie Angehörige durch eine professionelle Pflegeberatung zu entlasten. Sie bietet neben Kontrolle und Sicherheit wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und damit echte Hilfe im Pflegealltag.